FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG
Wir haben für unsere Kunden die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b, Absatz 1 Satz 1, des Einkommensteuergesetzes. Für Rückfragen per Mail
direkt: wernermohr@mtb-hd.de
Freistellungsbescheinigung, gültig bis 06.12.2016
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NACHWEIS ZUR STEUERSCHULDNERSCHAFT
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen, gültig bis 27.10.2017
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